Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist mit seinen rund 210 Vollzeitstellen und einem Jahresbudget von rund 230 Millionen Schweizer Franken die kulturpolitische Fachbehörde des Bundes. Es koordiniert die Aktivitäten der Kulturakteure des Bundes und nimmt die im engen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Bereich der Kultur, die Vertretung des Bundes in nationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen sowie – in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten – die Pflege internationaler politischer Beziehungen im Kulturbereich. Es betreibt die Schweizerische Nationalbibliothek. Seine Fördertätigkeit umfasst fünf Bereiche:
_Im Filmbereich vergibt das BAK Produktions- und Vertriebsbeiträge, betreibt die Filmstandortförderung Schweiz und unterstützt den Zugang zur Filmkultur.
_Im Bereich Kulturschaffen würdigt das BAK mit seiner Preis- und Auszeichnungspolitik herausragende Leistungen in den Kultursparten Kunst, Design, Tanz, Theater, Musik und Literatur und es unterstützt kulturelle Organisationen von professionellen Kulturschaffenden.
_Im Bereich Museen und Sammlungen betreibt das BAK vier bundeseigene Museen und mehrere bedeutende Kunstsammlungen. Es unterstützt Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit Betriebsbeiträgen und führt die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer sowie die Anlaufstelle Raubkunst.
_Im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege unterstützt das BAK mit den Kantonen Erhaltung, Erwerb und Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern. Es prüft, ob die Erfordernisse von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz bei Bundesaufgaben erfüllt werden und erstellt Fachgutachten im Zusammenhang mit Objekten unter Bundesschutz.
_Im Bereich Kultur und Gesellschaft ist das BAK zuständig für die Sprachen- und Verständigungspolitik des Bundes sowie für die die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland, für die Unterstützung der Schweizer Fahrenden, für die Leseförderung, für die musikalische und kulturelle Bildung sowie für die Förderung von Laienkultur.
Beispielprojekt in der Periode 2016–2020:
Im Rahmen eines «Observatoire» (Observatorium) beauftragt und sammelt das BAK Studien, Berichte und Erhebungen zu Kulturpolitik, Kulturstatistik und Kulturwirtschaft mit dem Ziel, zur Dokumentation der Schweizer Kulturpolitik, zur Optimierung von Massnahmen sowie zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in der Kulturpolitik beizutragen. Diese Arbeit schafft die fachlichen Grundlagen für die Festlegung von politischen Zielen sowie für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kulturschaffende und Kulturwirtschaft. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik werden die Kulturstatistiken des Bundes konsolidiert und ausgebaut, relevante statistische Informationen werden in Form einer viersprachigen «Taschenstatistik Kultur in der Schweiz» aufbereitet und vermittelt. Das BAK begleitet ebenfalls für die Kultur und Kulturwirtschaft relevante Rechtsrevisionen des Bundes (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Finanzrecht) und lanciert, teilweise in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia, Veranstaltungen und Tagungen mit Bezug zu Kulturpolitik und Kulturwirtschaft. Unter anderem unterstützt das BAK auch das Forum Kultur und Ökonomie, in dessen Konferenz (Leitungsgremium) es vertreten ist.
Jahrbuch: 2017